Unser Ausbildungsangebot
Wir bilden Euch in den nachfolgen aufgeführten Führerscheinklassen aus:
Klasse: Mofa
Klasse: AM
bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Klasse: A1
Motorleistung max. 11 kW;
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;
Leistung bis max. 15 kW.
Klasse: A2
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Klasse: A
mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
Klasse: B
Mitführen von Anhängern:
Alle Anhänger bis 750 kg zGM
Ein Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Klasse: BE
Mitführen von Anhängern:
Alle Anhänger bis 750 kg zGM
Ein Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse: C1
Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen,
über 3,5 t zGM bis 7,5 t zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Der Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Eingeschlossene Klasse:
– (Die Klassen AM und L sind in Klasse B eingeschlossen und diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1.)
Alle Anhänger bis 750 kg zGM
Klasse: C1E
a) Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zGM) mit einem Anhänger über 750 kg zGM,
b) Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zGM) mit einem Anhänger über 3,5 t zGM.
Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12 t.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Der Vorbesitz der Klasse C1 ist erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E
Klasse: C
Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen,
über 3,5 t zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 21/18,5 Jahre alt sein.
Der Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Eingeschlossene Klasse: C1
Klasse: CE
Kraftwagen über 3,5 t zGM (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 21/185 Jahre alt sein.
Der Vorbesitz der Klasse C ist erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T,
bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
Klasse: D1
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse: D1E
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig.
Eingeschlossene Klassen: BE
Klasse: D
Mindestalter: 24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klasse: D1
Klasse: DE
Mindestalter: 24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig.
Eingeschlossene Klasse: BE, D1E
Klasse: T
Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
Eingeschlossene Klasse: L, AM
Klasse: L
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine