Unser Ausbildungsangebot

Unser Ausbildungsangebot

Wir bilden Euch in den nachfolgen aufgeführten Führerscheinklassen aus:

Klasse: Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder, maximal 25 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor

Klasse: AM

a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
d) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Der Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich. Gilt nur in Deutschland

Klasse: A1

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³,
Motorleistung max. 11 kW;
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;
Leistung bis max. 15 kW.

Klasse: A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW;
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Klasse: A

a) Krafträder (auch mit Beiwagen)
mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Klasse: B

Kraftwagen bis 3,5 t zGM
Mitführen von Anhängern:
Alle Anhänger bis 750 kg zGM
.
Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt. Sie müssen mindestens 18/17,5 Jahre alt sein.
Ein Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Klasse: BE

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM.

Mitführen von Anhängern:
Alle Anhänger bis 750 kg zGM

.
Sie müssen mindestens 18/17,5 Jahre alt sein.
Ein Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: keine

Klasse: C1

LEICHTERE LKW

Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen,
über 3,5 t zGM bis 7,5 t zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Der Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Eingeschlossene Klasse:
– (Die Klassen AM und L sind in Klasse B eingeschlossen und diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1.)
Alle Anhänger bis 750 kg zGM

.

Klasse: C1E

LEICHTERE LASTZÜGE

a) Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zGM) mit einem Anhänger über 750 kg zGM,
b) Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zGM) mit einem Anhänger über 3,5 t zGM.
Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12 t.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Der Vorbesitz der Klasse C1 ist erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E

.

Klasse: C

SCHWERE LKW

Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen,
über 3,5 t zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kg zGM.

Sie müssen mindestens 21/18,5 Jahre alt sein.
Der Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Eingeschlossene Klasse: C1

.

Klasse: CE

SCHWERE LASTZÜGE

Kraftwagen über 3,5 t zGM (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 21/185 Jahre alt sein.
Der Vorbesitz der Klasse C ist erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T,
bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE

.

Klasse: D1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine

.

Klasse: D1E

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig.
Eingeschlossene Klassen: BE

.

Klasse: D

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klasse: D1

.

Klasse: DE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter: 24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig.
Eingeschlossene Klasse: BE, D1E

.

Klasse: T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
Eingeschlossene Klasse: L, AM

.

Klasse: L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine

.